Verkaufsverbot für RedBull-Cola

Das Verkaufsverbot wurde am 24. August 2009 aufgehoben!
RedBull-Cola kann ohne bedenken getrunken werden!

Der Vorwurf

Am 19. Mai 2009 wurde der Verkauf von Red Bull Cola in Hessen durch die hessische Lebensmittelaufsicht untersagt, da in Red Bull Cola Spuren von Kokain in der Höhe von 0,4 Mikrogramm pro Liter durch das nordrhein-westfälische Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit (LIGA) nachgewiesen wurden. Ebenso wurde das Getränk in Nordrhein-Westfalen, Thüringen, Niedersachsen, Bayern und Rheinland-Pfalz aus dem Verkehr gezogen.

Der Verkauf des Getränkes falle unter das Betäubungsmittelgesetz und verstoße gegen das Lebensmittelrecht. Da Verbraucherschutz Sache der Länder ist, stehen Einzelentscheidungen der Bundesländer an. Red Bull Cola sowie andere Lebensmittel, die Cocablattextrakte enthielten, gelten allerdings nach Angaben des Unternehmens sowohl in der EU als auch in den USA als unbedenklich und verkehrsfähig. Ebenso stellte das Bundesinstitut für Risikobewertung fest, dass die in den Proben gefundenen Mengen gesundheitlich unbedenklich sind. Sie lägen 7.000- bis 20.000-fach unter der Wirkgrenze.

Nach dem Bericht der "Frankfurter Neuen Presse" hat die Rewe-Handelsgruppe bereits die Entfernung der Dosen aus den Regalen in die Wege geleitet. Red Bull wehrte sich jedoch gegen die Aktion.

"Dekokainierte Cocablattextrakte werden weltweit als Aroma in Lebensmitteln eingesetzt", zitiert das Blatt das Unternehmen. Red Bull Cola sowie andere Lebensmittel, die Cocablattextrakte enthielten, gälten sowohl in der EU als auch in den USA als unbedenklich und verkehrsfähig.



Siehe auch:

Sozial?

derColablog Artikel



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